Pressemitteilungen
24. 05. 2008
Wenn die Meldungen zutreffen, handelt es sich um einen ungeheuren Skandal. Der Vorgang zeigt, dass in Deutschland offenbar das Bewusstsein für den Wert und die Bedeutung von Grundrechten immer mehr schwindet. Es ist daraus auch die Konsequenz zu ziehen, dass möglichst wenig private Daten gesammelt werden dürfen, weil sonst immer die Gefahr missbräuchlicher Verwendung und unzulässiger Auswertung besteht. Deshalb bleibt die FDP bei ihrer strikten Ablehnung der von der so genannten Großen Koalition eingeführten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Gerade aufgrund dieses neuesten Skandals ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen gesetzgeberischen Missgriff aufheben wird.
Anzuerkennen ist, dass der jetzige Telekom-Chef René Obermann die Vorgänge, die offenbar vor seiner Zeit liegen, von sich aus der Staatsanwaltschaft übermittelt hat. Rückhaltlose Aufklärung ist das Gebot der Stunde. Man kann die heutige Telekom-Führung nur ermutigen, den Weg einer umfassenden Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden fortzusetzen. In einem solchen Fall darf nichts unter den Tisch gekehrt werden.
STADLER: Vorwürfe bei der Telekom: Rückhaltlose Aufklärung ist das Gebot der Stunde
BERLIN. Zu den Meldungen, die Telekom habe Telefonverbindungsdaten von Aufsichtsräten und Managern gesammelt und überprüft, erklärt der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Max STADLER:Wenn die Meldungen zutreffen, handelt es sich um einen ungeheuren Skandal. Der Vorgang zeigt, dass in Deutschland offenbar das Bewusstsein für den Wert und die Bedeutung von Grundrechten immer mehr schwindet. Es ist daraus auch die Konsequenz zu ziehen, dass möglichst wenig private Daten gesammelt werden dürfen, weil sonst immer die Gefahr missbräuchlicher Verwendung und unzulässiger Auswertung besteht. Deshalb bleibt die FDP bei ihrer strikten Ablehnung der von der so genannten Großen Koalition eingeführten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Gerade aufgrund dieses neuesten Skandals ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen gesetzgeberischen Missgriff aufheben wird.
Anzuerkennen ist, dass der jetzige Telekom-Chef René Obermann die Vorgänge, die offenbar vor seiner Zeit liegen, von sich aus der Staatsanwaltschaft übermittelt hat. Rückhaltlose Aufklärung ist das Gebot der Stunde. Man kann die heutige Telekom-Führung nur ermutigen, den Weg einer umfassenden Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden fortzusetzen. In einem solchen Fall darf nichts unter den Tisch gekehrt werden.
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657-Stadler-Telefonverbindungsdaten.pdf (2008-05-24, 121.23 KB)